Neue Handgepäckgebühren bei Ryanair ab 1. September

Datum
Dienstag, 28. August 2018

In ein paar Tagen ist es soweit: Ryanair, der beliebte Billigflieger nach Mallorca und anderen beliebten Reisezielen, führt die neue Handgepäckgebühr ein. Bislang war das Handgepäck bis zu 10 Kilogramm und im Rahmen gewisser Maße noch gebührenfrei. Nun verlangt die irische Fluggesellschaft auch auf das Handgepäck eine Gebühr von acht Euro direkt bei der Buchung oder nach der Buchung in Höhe von zehn Euro. Ausgenommen sind nur kleiner Taschen, wie etwa eine Laptoptasche, mit einem Maximalmaß von 40 x 20 x 25 cm. Diese neue Regelung greift für Buchungen ab dem 1. September. Für bereits gebuchte Flüge, deren Abreisezeitpunkt nach dem 2. November liegt, muss ebenfalls die Gebühr entrichtet werden.

Flugzeug Ryanair
Abheben mit Ryanair wird ab dem 1. September teurer

Und noch etwas wird sich ändern: Durften Flugreisende bisher zwei Handgepäckstücke mit ins Flugzeug nehmen, muss nun die zweiter Tasche automatisch als Fluggepäck aufgegeben werden. Wie überall gibt es natürlich auch hier wieder eine Ausnahme: Die Kunden mit Priority-Boarding, und das sind immerhin 30 Prozent der Fluggäste von Ryanair, dürfen auch weiterhin zwei Gepäckstücke ohne Sondergebühr mit in den Flieger nehmen. Für diese Sonderbehandlung zahlen diese Kunden aber bereits einen höheren Flugpreis. Umsonst ist eben nichts, auch nicht bei Billigfliegern.

Ryanair selbst begründet seine neue Gebühr damit, dass es wegen des vielen Handgepäcks zu viele Verspätungen gegeben hätte. Und was sagen die Verbraucherschützer dazu? Die halten die neuen Gepäckbestimmungen rechgtswidrig für bereits gebuchte Flüge. Zusatzkosten für das Gepäck müssen Fluggesellschaften nach geltendem EU-Recht bereits zu Beginn eines jeden Buchungsvorgangs auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise mitteilen. Bei den bereits gebuchten Flügen handelt es sich daher um eine Vertragsänderung und Preiserhöhung und kann daher aus Sicht der Verbraucherschützer keine Wirkung entfalten.