Europäischer Gerichtshof verbietet Lockangebote bei Billigfliegern

Datum
Dienstag, 27. Januar 2015

Viele kennen die Problematik: Man will in eine europäische Metropole wie London, Barcelona oder Rom fliegen und findet unglaublich günstige Angebote von Billigfliegern – für nicht mal 20 Euro scheint der Flug machbar zu sein. Doch während der Buchung kommt das böse Erwachen: Gepäck- und Flughafengebühren, Kerosinzuschlag und Extra-Kosten, weil man nicht die richtige Kreditkarte zur Zahlung bereit liegen hat lassen den Preis in die Höhe schnellen – manchmal auf das doppelte und dreifache der ursprünglichen Summe.

Der Endpreis muss von Anfang an erkennbar sein

Nun hat der Europäische Gerichtshof eingegriffen: Auf den ersten Blick, so entschied das Gericht, müsse für den Kunden bereits der Endpreis erkennbar gemacht werden – nicht erst im Laufe des Buchungsprozesses. Mit dieser Forderung nach mehr Transparenz werden die Rechte der Kunden gegenüber den Airlines entschieden gestärkt. Auch Extraleistungen wie Versicherungen müssen nach der EU-Gesetzgebung ausdrücklich von den Passagieren gewählt werden. Diese Nebenleistungen sollen so zur Auswahl stehen, dass man sich bei der Buchung durch einen Mausklick dafür entscheiden kann – das nennt man Opt-In-Verfahren. Nicht zulässig, aber gängige Praxis, ist dagegen das umgekehrte Opt-Out-Verfahren, bei dem die Leistungen schon von vorn herein ausgewählt sind und der Buchende sie durch Klicken wieder entfernen muss. Bleibt zu hoffen, dass die Billig-Airlines die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes konsequent und zügig umsetzen.